top of page

EU-Zertifizierung für Kohlenstoffabbau nimmt wichtige Hürde

Der Europäische Rat hat grünes Licht gegeben für weitere Gespräche zur Schaffung des ersten EU-weiten Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau. Damit sollen Aktivitäten zum Kohlenstoffabbau in der EU erleichtert und beschleunigt sowie gleichzeitig Greenwashing bekämpft werden. Der Vorschlag legt entsprechende Regeln für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung (MRV: monitoring, reporting and verification) des Kohlenstoffabbaus fest.


Der Vorschlag deckt dabei verschiedene Arten des Kohlenstoffabbaus ab, einschließlich der dauerhaften Kohlenstoffspeicherung durch

  • industrielle Technologien (wie Bioenergie oder direkte Luftabscheidung mit Speicherung),

  • Carbon farming (z. B. Speicherung in landwirtschaftlichen Böden, Aufforstung oder Feuchtgebiets-Management)

  • langlebige Produkte (bspw. Holzbauweise)


Neben dem Kohlenstoffabbau sollen auch bestimmte Tätigkeiten einbezogen werden, welche die Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden verringern und so zu einer insgesamten Verbesserung der Kohlenstoffbilanz führen. Tätigkeiten, wie etwa die Vermeidung von Abholzung oder die Verringerung von Emissionen aus der Viehhaltung, fallen jedoch nicht in den Geltungsbereich der Verordnung.


Aktivitäten zur Kohlenstoffabscheidung und zur Verringerung von Bodenemissionen sollen vier übergreifende QU.A.L.ITY-Kriterien erfüllen müssen, um zertifiziert zu werden:

  • QUantification,

  • Additionality,

  • Long-term storage,

  • sustainabilITY

Auf der Grundlage dieser Kriterien wird die Kommission Zertifizierungsmethoden für verschiedene Arten von Maßnahmen zur Kohlenstoffabscheidung und zur Verringerung von Bodenemissionen entwickeln. Um eine Zertifizierung zu beantragen, müssen die Betreiber umfassende Informationen über die betreffende Tätigkeit und ihre voraussichtliche Übereinstimmung mit den QU.A.L.ITY-Kriterien bei einer Zertifizierungsstelle einreichen.


Beobachtungen und Berichterstattung sollen sich eng an bestehenden Ansätzen orientieren (etwa an der EU-LULUCF-Verordnung) und fortschrittliche Technologien, wie jene des EU-Erdbeobachtungsprogramms Copernicus, optimal nutzen.




bottom of page