BMFTR-Bekanntmachung zur Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität
- jmschmidt17
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Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat eine Richtlinie zur „Förderung der pflanzlichen genetischen Diversität zur Beschleunigung der agrarökologischen Transition“ veröffentlicht. Diese dient der Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie.

Konkret adressiert die Ausschreibung den Themenbereich der genetischen Vielfalt und Variabilität von Nutzpflanzen. Ihr Ziel ist es, mithilfe der geplanten Forschungsförderung die Grundlagen für eine größere Verfügbarkeit von Arten, Sorten und Rassen zu schaffen, die die Entwicklung agrarökologischer Landwirtschaftssysteme unterstützen. Agroecology soll damit einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung von Klimaerwärmung und Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme sowie zur Stärkung der Nachhaltigkeit und Resilienz von Landwirtschafts- und Landnutzungssystemen leisten.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) engagieren sich zusammen in der Ausschreibung der europäischen Partnerschaft AGROECOLOGY, um durch die Förderung transnationaler Forschungsprojekte die Transformation der Landwirtschaft zu Agroecology auf nationaler Ebene voranzubringen.
Die Förderung des BMFTR beschränkt sich auf das Themenfeld „Stärkung der genetischen Diversität und Variabilität von Kulturpflanzen für die agrarökologische Transition“. Geförderte Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Unterthemen bearbeiten:
Nutzung von Genotypen, die an spezifische Umweltbedingungen angepasst sind und zur Verbesserung von Resilienz und Leistungsfähigkeit von Nutzpflanzen beitragen.
Pflanzenzüchtung für die agrarökologische Transition.
Integration von Nutztieren und -pflanzen in agroökologischen Produktionssystemen.
Vorzugsweise werden Vorhaben gefördert, die Multi-Akteurs- und Ko-Kreations- sowie Ko-Implementierungsprozesse anwenden, wobei Living Lab- beziehungsweise Living Lab-ähnliche Ansätze zum Einsatz kommen sollen. Dadurch soll die Einbindung relevanter Akteure aus den agrarischen Produktions- und Wertschöpfungsketten sichergestellt werden. Weitere Detailinformationen finden sich in der europäischen Ausschreibung.
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).
Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Zunächst muss eine Ideenskizze durch den Koordinator des transnationalen Vorhabens eingereicht werden. Die Einreichungsfrist ist der 18. Februar 2026.
Details erfahren Sie auf den Seiten des BMFTR: https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2025/12/2025-12-08-bekanntmachung-pflanzliche-genetische-diversitaet.html



